Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus geändert. Die Schulleitungen wurden heute am 22.10.2020 darüber in Kenntnis gesetzt. Ab einem Inzidenzwert 35 (= Stufe 2) gilt automatisch Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte am Sitzplatz in den Unterrichtsräumen. Ein Verzicht auf die Mund-Nasen-Bedeckung bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Damit muss im gesamten Schulhaus sowie in allen Klassen- und Fachräumen die Mund-Nasen-Bedeckung ständig getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Meßenzehl, Rektor